Glossar
Fachbegriffe verständlich erklärt
Kurze Erklärungen zu zentralen Begriffen rund um Beglaubigungen, Übersetzungen, Dolmetschen und Behördenverkehr. Wenn ein Punkt offen bleibt, sprechen Sie uns einfach an.
-
Apostille
Internationale Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde nach dem Haager Übereinkommen — Voraussetzung für die Anerkennung im Ausland zwischen Vertragsstaaten.
-
Beeidigter Dolmetscher
Eine Person, die vor einem deutschen Gericht oder einer Innenbehörde einen Eid abgelegt hat, Verhandlungen treu und gewissenhaft in eine andere Sprache zu übertragen.
-
Beglaubigte Übersetzung
Eine Übersetzung mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift eines beeidigten oder ermächtigten Übersetzers — amtlich anerkannt von deutschen Behörden und Gerichten.
-
Behördenkorrespondenz
Schriftverkehr mit deutschen oder türkischen Behörden, Gerichten und Konsulaten — Übersetzung, Verfassen, Beglaubigung und Einreichung als Komplettleistung.
-
Eilservice
Beschleunigte Bearbeitung eines Übersetzungsauftrags — Lieferung am selben Werktag oder innerhalb weniger Stunden, gegen Aufpreis.
-
Ermächtigter Übersetzer
Eine Person, die vom Gericht ermächtigt ist, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzungen schriftlich zu bestätigen — Voraussetzung für die Ausstellung beglaubigter Übersetzungen.
-
Konsekutivdolmetschen
Dolmetschtechnik, bei der der Redner einen Abschnitt vorträgt und der Dolmetscher anschließend das Gesagte in die andere Sprache überträgt — geeignet für Seminare, Präsentationen, Pressekonferenzen.
-
Legalisation
Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch das deutsche Konsulat im Ausstellungsstaat — relevant für Länder, die nicht dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind.
-
Muttersprachlerprinzip
Branchenstandard, nach dem Übersetzungen ausschließlich von Personen angefertigt werden, deren Muttersprache die Zielsprache der Übersetzung ist.
-
Notarielle Beglaubigung
Eine Bestätigung durch einen Notar, dass eine Unterschrift, eine Abschrift oder eine Kopie mit dem Original übereinstimmt — nicht zu verwechseln mit der Beglaubigung einer Übersetzung.
-
Urkunde vs. Dokument
Eine Urkunde ist ein rechtsverbindliches Schriftstück mit Beweiskraft (z. B. Geburtsurkunde, Vertrag), ein Dokument der weiter gefasste Sammelbegriff für jede Art schriftlicher Aufzeichnung.
-
Verhandlungsdolmetschen
Dolmetschtechnik für bilaterale Gespräche — einzelne Sätze oder Sinnabschnitte werden zwischen zwei oder mehr Gesprächspartnern hin und her übertragen. Geeignet für Geschäftsverhandlungen und Gerichtstermine.