Glossar

Verhandlungsdolmetschen

Dolmetschtechnik für bilaterale Gespräche — einzelne Sätze oder Sinnabschnitte werden zwischen zwei oder mehr Gesprächspartnern hin und her übertragen. Geeignet für Geschäftsverhandlungen und Gerichtstermine.

Das Verhandlungsdolmetschen ist die häufigste Dolmetschform für persönliche Gespräche zwischen zwei oder mehreren Personen, die unterschiedliche Sprachen sprechen.

Wie es abläuft

Anders als beim Konsekutivdolmetschen wird nicht in größeren Blöcken, sondern satzweise oder in kurzen Sinnabschnitten übertragen — der Dolmetscher springt zwischen beiden Sprachen hin und her, sobald ein Sprecher pausiert.

Typische Einsatzgebiete

  • Geschäftsverhandlungen zwischen deutschen und türkischen Partnern
  • Gerichtsverhandlungen mit fremdsprachigen Beteiligten (Strafprozesse, Familiensachen, Zivilrecht)
  • Notartermine (Beurkundungen, Testamente, Eheverträge)
  • Behördentermine (Ausländerbehörde, Standesamt, Einbürgerung)
  • Werksführungen oder Vor-Ort-Begehungen
  • Polizeiliche Vernehmungen

Anforderungen an den Dolmetscher

Verhandlungsdolmetschen erfordert:

  • Sprachliche Präzision in beide Richtungen
  • Diplomatisches Geschick — Inhalte werden übersetzt, nicht interpretiert
  • Fachterminologie-Kenntnisse (juristisch, medizinisch, technisch, je nach Gespräch)
  • Vollständige Schweigepflicht

Unser Geschäftsführer ist als beeidigter Dolmetscher der Berliner Gerichte und Notare seit 1971 für Verhandlungssituationen aller Art qualifiziert — Gericht, Polizei, Notariat, Wirtschaft.

Frage offen? Wir beraten kostenlos.