Glossar

Beeidigter Dolmetscher

Eine Person, die vor einem deutschen Gericht oder einer Innenbehörde einen Eid abgelegt hat, Verhandlungen treu und gewissenhaft in eine andere Sprache zu übertragen.

Ein allgemein beeidigter Dolmetscher (in einigen Bundesländern „öffentlich bestellt”) ist eine Person, die vor einem Gericht oder einer Behörde einen Eid abgelegt hat — sie ist damit verpflichtet, ihre Sprachübertragungen treu und gewissenhaft auszuführen.

Beeidigt vs. ermächtigt

In Deutschland gibt es zwei verwandte Begriffe:

  • Beeidigter Dolmetscher — für mündliche Übertragungen (Verhandlungen, Termine, Vernehmungen)
  • Ermächtigter Übersetzer — für schriftliche Übersetzungen (Urkunden, Dokumente)

Viele Sprachmittler sind für beide Tätigkeiten qualifiziert und tragen beide Titel — so auch unser Geschäftsführer.

Wer beauftragt beeidigte Dolmetscher?

  • Gerichte — Strafverhandlungen, Zivilprozesse, Familiensachen
  • Notariate — Beurkundungen mit fremdsprachigen Beteiligten
  • Polizei — Vernehmungen
  • Ausländerbehörden — Anhörungen
  • Standesämter — Eheschließung mit fremdsprachigem Partner

Liste beeidigter Dolmetscher

Jedes Bundesland führt eine Datenbank beeidigter Dolmetscher und Übersetzer (in Berlin: Senatsverwaltung für Justiz). Die bundesweite Suche läuft über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen unter https://www.justiz-dolmetscher.de.

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