Glossar

Ermächtigter Übersetzer

Eine Person, die vom Gericht ermächtigt ist, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzungen schriftlich zu bestätigen — Voraussetzung für die Ausstellung beglaubigter Übersetzungen.

Ein ermächtigter Übersetzer (auch: öffentlich bestellter Übersetzer) ist befugt, schriftliche Übersetzungen zu beglaubigen — also mit Stempel und Bestätigungsvermerk amtlich gültig zu machen.

Unterschied zum beeidigten Dolmetscher

  • Ermächtigter Übersetzer → schriftlich (Urkunden, Verträge, Dokumente)
  • Beeidigter Dolmetscher → mündlich (Verhandlungen, Termine)

Viele Sprachmittler tragen beide Titel. Unser Geschäftsführer ist sowohl beeidigt als auch ermächtigt für die türkische Sprache.

Voraussetzungen für die Ermächtigung

In Berlin (und ähnlich in anderen Bundesländern):

  • Hochschulabschluss als Übersetzer oder gleichwertige Qualifikation
  • Staatliche Prüfung als Übersetzer oder anerkannter Hochschulabschluss
  • Nachweis der persönlichen Eignung (polizeiliches Führungszeugnis, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse)
  • Vereidigung vor dem Landgericht

Erst nach Bestehen aller Voraussetzungen und der formalen Vereidigung darf der Übersetzer den Titel führen und Beglaubigungen ausstellen.

Bundesweite Gültigkeit

Eine einmal in einem Bundesland erteilte Ermächtigung gilt deutschlandweit — ein in Berlin ermächtigter Übersetzer kann auch Übersetzungen für eine Behörde in München oder Hamburg beglaubigen.

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