Glossar

Beglaubigte Übersetzung

Eine Übersetzung mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift eines beeidigten oder ermächtigten Übersetzers — amtlich anerkannt von deutschen Behörden und Gerichten.

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Vollständigkeit und Richtigkeit von einem öffentlich bestellten bzw. allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer bestätigt wird — durch Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Immer dann, wenn ein fremdsprachiges Dokument einer deutschen Behörde, einem Gericht oder einer Universität vorgelegt werden soll:

  • Standesamt (Eheschließung, Geburtenanzeige)
  • Einbürgerungsbehörde
  • Ausländerbehörde / Visa-Stellen
  • Hochschulen (Studienbewerbung)
  • Gerichte
  • Arbeitgeber (bei Anerkennung ausländischer Abschlüsse)

Was steht im Bestätigungsvermerk?

Der Vermerk erkennt an, was übersetzt wurde und ob die Übersetzung vom Original, einer beglaubigten Kopie oder einer einfachen Kopie/Scan angefertigt wurde. Diese Unterscheidung ist wichtig — manche Behörden akzeptieren keine kopiebasierten Beglaubigungen.

Wer darf beglaubigen?

Nur Übersetzer, die von einem deutschen Gericht öffentlich bestellt, allgemein beeidigt oder ermächtigt wurden. Eine Beglaubigung durch andere Personen (Notare, Botschaften) ersetzt nicht die translatorische Beglaubigung.

Bundesweit anerkannt: Eine in Berlin beeidigte Übersetzerin oder ein ermächtigter Übersetzer wird in München, Hamburg und überall sonst anerkannt — die Beeidigung gilt deutschlandweit.

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