Glossar

Apostille

Internationale Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde nach dem Haager Übereinkommen — Voraussetzung für die Anerkennung im Ausland zwischen Vertragsstaaten.

Eine Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, das Siegel und die Funktion der ausstellenden Behörde auf einer Urkunde — und macht das Dokument damit international anerkennbar. Geregelt im Haager Übereinkommen von 1961.

Wer braucht eine Apostille?

Wenn Sie eine deutsche Urkunde im Ausland (oder eine ausländische in Deutschland) verwenden möchten und beide Länder Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind, wird in der Regel eine Apostille verlangt. Beispiele:

  • Deutsche Geburtsurkunde für die Eheschließung in der Türkei
  • Türkisches Universitätsdiplom für die Anerkennung in Deutschland
  • Deutsche Heiratsurkunde für die Aufenthaltsbeantragung im Ausland

Wer stellt die Apostille aus?

In Deutschland ist je nach Urkundenart eine andere Stelle zuständig — meist das Amtsgericht, die Bezirksregierung oder der Senator für Justiz. Für türkische Urkunden ist die zuständige Behörde im Heimatbezirk in der Türkei (Kaymakamlık).

Apostille und Übersetzung

Wichtig: Eine Apostille bezieht sich auf die Originalurkunde, nicht auf die Übersetzung. Wenn eine Behörde sowohl Apostille als auch Übersetzung verlangt, wird zuerst die Apostille besorgt und dann die mit Apostille versehene Urkunde beglaubigt übersetzt — beides als Einheit eingereicht.

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