Glossar
Legalisation
Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch das deutsche Konsulat im Ausstellungsstaat — relevant für Länder, die nicht dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind.
Die Legalisation ist das traditionelle Verfahren zur Anerkennung ausländischer Urkunden — durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Apostille oder Legalisation?
| Wenn das Herkunftsland… | …dann gilt |
|---|---|
| ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens | Apostille (einfacher) |
| ist nicht Vertragsstaat | Legalisation (aufwendiger) |
Die Türkei ist seit 1985 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens — für türkische Urkunden zur Verwendung in Deutschland (und umgekehrt) genügt also in der Regel die Apostille.
Für einige Länder (z. B. Vietnam, Bangladesch, Iran) ist die Apostille nicht möglich, hier wird die Legalisation durch die deutsche Botschaft im Land verlangt.
Ablauf der Legalisation
- Endbeglaubigung der Urkunde durch die zuständige Stelle im Ausstellungsstaat
- Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
- Prüfung und Anbringung des Legalisationsvermerks
Wir beraten zu beiden Verfahren und übernehmen auf Wunsch die Koordination.