Glossar
Behördenkorrespondenz
Schriftverkehr mit deutschen oder türkischen Behörden, Gerichten und Konsulaten — Übersetzung, Verfassen, Beglaubigung und Einreichung als Komplettleistung.
Behördenkorrespondenz ist mehr als die Übersetzung eines einzelnen Schriftstücks — es ist die Begleitung eines gesamten Verwaltungsvorgangs zwischen deutschen und türkischen Stellen.
Was umfasst der Service?
- Verfassen von Anschreiben, Anträgen, Stellungnahmen in der Zielsprache
- Übersetzen beigefügter Dokumente (beglaubigt oder unbeglaubigt)
- Beglaubigen der Übersetzung
- Apostille beschaffen, falls erforderlich
- Einreichen beim Konsulat oder der Behörde — auf Wunsch persönlich
- Nachhalten des Vorgangs und Antworten übersetzen
Typische Vorgänge
- Beantragung von Personenstandsurkunden aus der Türkei (Nüfus-Auszug, Auszug aus dem Personenstandsregister)
- Eheschließung mit türkischem Partner (Ledigkeitsbescheinigung, Familienstammbuch)
- Einbürgerungsverfahren
- Erbangelegenheiten mit türkischem Bezug (Erbschein, Pflichtteil)
- Rentenangelegenheiten zwischen Deutschland und der Türkei
- Geschäftsanbahnung (Handelsregisterauszüge, Vollmachten)
Unser Standortvorteil
Mit dem Türkischen Generalkonsulat in unmittelbarer Nachbarschaft sind wir oft schneller und direkter als andere Anbieter — wir kennen die aktuellen Anforderungen, die zuständigen Sachbearbeiter und die typischen Stolpersteine.
Was wir brauchen
- Vollmacht (wir stellen sie auf Türkisch und Deutsch zur Unterschrift bereit)
- Kopien der relevanten Vorgänger-Dokumente
- Ihre Zielsetzung — was soll am Ende erreicht werden?