Glossar

Behördenkorrespondenz

Schriftverkehr mit deutschen oder türkischen Behörden, Gerichten und Konsulaten — Übersetzung, Verfassen, Beglaubigung und Einreichung als Komplettleistung.

Behördenkorrespondenz ist mehr als die Übersetzung eines einzelnen Schriftstücks — es ist die Begleitung eines gesamten Verwaltungsvorgangs zwischen deutschen und türkischen Stellen.

Was umfasst der Service?

  • Verfassen von Anschreiben, Anträgen, Stellungnahmen in der Zielsprache
  • Übersetzen beigefügter Dokumente (beglaubigt oder unbeglaubigt)
  • Beglaubigen der Übersetzung
  • Apostille beschaffen, falls erforderlich
  • Einreichen beim Konsulat oder der Behörde — auf Wunsch persönlich
  • Nachhalten des Vorgangs und Antworten übersetzen

Typische Vorgänge

  • Beantragung von Personenstandsurkunden aus der Türkei (Nüfus-Auszug, Auszug aus dem Personenstandsregister)
  • Eheschließung mit türkischem Partner (Ledigkeitsbescheinigung, Familienstammbuch)
  • Einbürgerungsverfahren
  • Erbangelegenheiten mit türkischem Bezug (Erbschein, Pflichtteil)
  • Rentenangelegenheiten zwischen Deutschland und der Türkei
  • Geschäftsanbahnung (Handelsregisterauszüge, Vollmachten)

Unser Standortvorteil

Mit dem Türkischen Generalkonsulat in unmittelbarer Nachbarschaft sind wir oft schneller und direkter als andere Anbieter — wir kennen die aktuellen Anforderungen, die zuständigen Sachbearbeiter und die typischen Stolpersteine.

Was wir brauchen

  • Vollmacht (wir stellen sie auf Türkisch und Deutsch zur Unterschrift bereit)
  • Kopien der relevanten Vorgänger-Dokumente
  • Ihre Zielsetzung — was soll am Ende erreicht werden?

Frage offen? Wir beraten kostenlos.