Glossar

Notarielle Beglaubigung

Eine Bestätigung durch einen Notar, dass eine Unterschrift, eine Abschrift oder eine Kopie mit dem Original übereinstimmt — nicht zu verwechseln mit der Beglaubigung einer Übersetzung.

Eine notarielle Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung durch einen Notar (in Berlin: Notariat). Sie kann sich auf verschiedene Dinge beziehen:

  • Beglaubigung einer Unterschrift — der Notar bestätigt, dass die Unterschrift vor ihm geleistet wurde
  • Beglaubigung einer Abschrift / Kopie — der Notar bestätigt, dass die Kopie wortgleich mit dem Original ist

Unterschied zur beglaubigten Übersetzung

Notarielle BeglaubigungBeglaubigte Übersetzung
Wer?Notar (oder Behörde)Beeidigter / ermächtigter Übersetzer
Was?Echtheit von Unterschrift oder KopieVollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung
Sprache?Dieselbe SpracheAus einer in eine andere Sprache

Ein Notar darf grundsätzlich keine Übersetzung beglaubigen — er kann höchstens die Unterschrift unter einer Übersetzung beglaubigen, ohne dabei deren Richtigkeit zu prüfen. Die translatorische Beglaubigung ist ausschließlich dem ermächtigten Übersetzer vorbehalten.

Wann brauchen Sie was?

  • Notarielle Beglaubigung einer Kopie Ihres Originals — wenn die empfangende Stelle eine beglaubigte Kopie statt des Originals verlangt
  • Beglaubigte Übersetzung — wenn die Stelle das Dokument in einer anderen Sprache benötigt
  • Beides kombiniert — z. B. wenn eine notariell beglaubigte Kopie der Originalurkunde plus eine beglaubigte Übersetzung dieser Kopie verlangt wird

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