Glossar
Notarielle Beglaubigung
Eine Bestätigung durch einen Notar, dass eine Unterschrift, eine Abschrift oder eine Kopie mit dem Original übereinstimmt — nicht zu verwechseln mit der Beglaubigung einer Übersetzung.
Eine notarielle Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung durch einen Notar (in Berlin: Notariat). Sie kann sich auf verschiedene Dinge beziehen:
- Beglaubigung einer Unterschrift — der Notar bestätigt, dass die Unterschrift vor ihm geleistet wurde
- Beglaubigung einer Abschrift / Kopie — der Notar bestätigt, dass die Kopie wortgleich mit dem Original ist
Unterschied zur beglaubigten Übersetzung
| Notarielle Beglaubigung | Beglaubigte Übersetzung | |
|---|---|---|
| Wer? | Notar (oder Behörde) | Beeidigter / ermächtigter Übersetzer |
| Was? | Echtheit von Unterschrift oder Kopie | Vollständigkeit und Richtigkeit einer Übersetzung |
| Sprache? | Dieselbe Sprache | Aus einer in eine andere Sprache |
Ein Notar darf grundsätzlich keine Übersetzung beglaubigen — er kann höchstens die Unterschrift unter einer Übersetzung beglaubigen, ohne dabei deren Richtigkeit zu prüfen. Die translatorische Beglaubigung ist ausschließlich dem ermächtigten Übersetzer vorbehalten.
Wann brauchen Sie was?
- Notarielle Beglaubigung einer Kopie Ihres Originals — wenn die empfangende Stelle eine beglaubigte Kopie statt des Originals verlangt
- Beglaubigte Übersetzung — wenn die Stelle das Dokument in einer anderen Sprache benötigt
- Beides kombiniert — z. B. wenn eine notariell beglaubigte Kopie der Originalurkunde plus eine beglaubigte Übersetzung dieser Kopie verlangt wird