Fallbeispiel · Privatkunde · März 2026

Einbürgerung — türkische Geburtsurkunde + Heiratsurkunde

Komplettpaket für ein Einbürgerungsverfahren mit zwei türkischen Urkunden und Apostillen — alle „vom Original" beglaubigt, vom Landesamt sofort akzeptiert.

Ausgangssituation

Eine seit 22 Jahren in Berlin lebende türkische Staatsbürgerin beantragte die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Landesamt für Einwanderung verlangte:

  • Türkische Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Türkische Heiratsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Reisepass-Kopie (übersetzungsfrei)
  • Aktuelle Meldebescheinigung (deutsch, übersetzungsfrei)

Frist bis zum Einreichen: 6 Wochen. Vorgeschichte: Eine andere Übersetzungsagentur hatte zuvor scan-basierte Übersetzungen geliefert, die das Amt abgelehnt hatte.

Was wir gemacht haben

  1. Beratungsgespräch zur konkreten Problemstellung — warum das Amt die vorherigen Übersetzungen abgelehnt hatte
  2. Telefonische Rückfrage beim Landesamt zur exakten Formanforderung („vom Original” oder „aus beglaubigter Kopie”)
  3. Empfehlung: Originale per Einschreiben aus der Türkei nachfordern
  4. Apostille-Koordination — der Vater der Kundin holte in Istanbul die Apostille, schickte alles nach Berlin
  5. Übersetzung beider Urkunden vom Original im Büro
  6. Persönliche Übergabe an die Kundin mit Original und Übersetzung zusammengeheftet

Ergebnis

Einreichung beim Landesamt: alle Unterlagen beim ersten Termin akzeptiert. Einbürgerungsverfahren läuft regulär.

Lehre aus dem Fall

Die vorherige Ablehnung war kein Einzelfall: Mehrere Berliner Behörden sind in den letzten Jahren strenger geworden bei der Frage, was den Beglaubigungsvermerken zugrunde liegt. Online-Übersetzungsplattformen, die alles aus dem Scan beglaubigen, führen regelmäßig zu Rückfragen — und im Worst Case zu einer komplett neuen Bestellung.

Wer auf Nummer sicher gehen will: Original mitbringen oder per Post schicken, Übersetzung „vom Original”.

Ähnliche Situation? Wir helfen gerne.