Fallbeispiel · Privatkunde · März 2026
Einbürgerung — türkische Geburtsurkunde + Heiratsurkunde
Komplettpaket für ein Einbürgerungsverfahren mit zwei türkischen Urkunden und Apostillen — alle „vom Original" beglaubigt, vom Landesamt sofort akzeptiert.
Ausgangssituation
Eine seit 22 Jahren in Berlin lebende türkische Staatsbürgerin beantragte die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Landesamt für Einwanderung verlangte:
- Türkische Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Türkische Heiratsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Reisepass-Kopie (übersetzungsfrei)
- Aktuelle Meldebescheinigung (deutsch, übersetzungsfrei)
Frist bis zum Einreichen: 6 Wochen. Vorgeschichte: Eine andere Übersetzungsagentur hatte zuvor scan-basierte Übersetzungen geliefert, die das Amt abgelehnt hatte.
Was wir gemacht haben
- Beratungsgespräch zur konkreten Problemstellung — warum das Amt die vorherigen Übersetzungen abgelehnt hatte
- Telefonische Rückfrage beim Landesamt zur exakten Formanforderung („vom Original” oder „aus beglaubigter Kopie”)
- Empfehlung: Originale per Einschreiben aus der Türkei nachfordern
- Apostille-Koordination — der Vater der Kundin holte in Istanbul die Apostille, schickte alles nach Berlin
- Übersetzung beider Urkunden vom Original im Büro
- Persönliche Übergabe an die Kundin mit Original und Übersetzung zusammengeheftet
Ergebnis
Einreichung beim Landesamt: alle Unterlagen beim ersten Termin akzeptiert. Einbürgerungsverfahren läuft regulär.
Lehre aus dem Fall
Die vorherige Ablehnung war kein Einzelfall: Mehrere Berliner Behörden sind in den letzten Jahren strenger geworden bei der Frage, was den Beglaubigungsvermerken zugrunde liegt. Online-Übersetzungsplattformen, die alles aus dem Scan beglaubigen, führen regelmäßig zu Rückfragen — und im Worst Case zu einer komplett neuen Bestellung.
Wer auf Nummer sicher gehen will: Original mitbringen oder per Post schicken, Übersetzung „vom Original”.