Fallbeispiel · Privatkunde · Februar 2026

Anerkennung eines türkischen Medizin-Diploms — Approbation in Deutschland

Komplette Diplom- und Zeugnisübersetzung für das Anerkennungsverfahren beim Landesprüfungsamt — inkl. fachlicher Terminologie und Apostille-Koordination.

Ausgangssituation

Ein türkischer Allgemeinmediziner beantragte die deutsche Approbation als Arzt. Das Landesprüfungsamt verlangte:

  • Diplom-Urkunde der medizinischen Fakultät (Tıp Diploması) mit Apostille
  • Notenspiegel des gesamten Studiums (Transkript)
  • Praktikums- und Famulatur-Nachweise
  • Berufserlaubnis in der Türkei (Tabip Odası Belgesi)
  • Alle Dokumente: Apostille + beglaubigte Übersetzung ins Deutsche

Besondere Anforderung: medizinische Fachterminologie muss exakt mit den deutschen Bezeichnungen übereinstimmen, da das Amt die Studieninhalte mit dem deutschen Curriculum vergleicht.

Was wir gemacht haben

  1. Fachübersetzer mit medizinischem Hintergrund eingesetzt — keine Standardterminologie
  2. Glossar abgestimmt mit dem Mediziner (welche Fachausdrücke verwendet das Landesprüfungsamt, welche der Klient in seinem CV bereits eingeführt hatte)
  3. Apostille-Koordination für 4 Dokumente über das türkische Konsulat
  4. Konsistenz-Check quer durch alle Übersetzungen (gleiche Fachausdrücke, gleiche Schreibweisen der Studienfächer)
  5. Übergabe als gebundene Mappe mit Inhaltsverzeichnis

Ergebnis

Antrag eingereicht. Das Landesprüfungsamt bestätigte den Eingang ohne formelle Nachforderungen. Inhaltliche Prüfung läuft (Standardverfahren, dauert mehrere Monate). Der Mediziner berichtete später, der Sachbearbeiter habe die „professionelle Aufbereitung” lobend erwähnt — beschleunigt zwar nicht das Verfahren, schadet aber auch nicht.

Was bei medizinischen Diplomen besonders ist

  • Fachterminologie ist nicht verhandelbar — sie muss mit deutschen Lehrplänen und Approbationsordnungen übereinstimmen
  • Notenspiegel sind oft mehrseitig (alle Semester, alle Fächer) — exakte Wiedergabe der Tabellenstruktur entscheidet über Lesbarkeit
  • Eigennamen (Professoren, Krankenhäuser, Praktikumsstellen) bleiben im Original — werden nicht „eingedeutscht”
  • Begleitende Beratung zum Anerkennungsverfahren selbst ist hilfreich (welche Behörde, welche Frist, welcher Schritt als nächstes)

Ähnliche Situation? Wir helfen gerne.